Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23.07.2026
Diese Bedingungen gelten für unsere Leistungen gegenüber Unternehmern.
WIR GEHEN RAN. AGB | Digitaler Telefonassistent
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Implementierung, Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten digitalen Telefonassistenten
Wir gehen ran. | Stand: 23.07.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die Wir gehen ran. (nachfolgend „Anbieter“) mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) über die Implementierung, Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten Telefonassistenten schließt.
Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher können nicht Vertragspartner werden.
Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Implementierung eines KI-gestützten Telefonassistenten sowie, sofern gesondert vereinbart, dessen laufende Betreuung.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Konfiguration. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine konkrete Steigerung des geschäftlichen Erfolgs ist nicht geschuldet.
3. Implementierung und Inbetriebnahme
Die einmalige Implementierung umfasst, soweit vereinbart, insbesondere die folgenden Leistungen:
- Aufnahme und Analyse der vorhandenen Telefoninfrastruktur;
- technische Einrichtung und Konfiguration des KI-Assistenten;
- Einrichtung der abgestimmten Routing- und Statuslogiken;
- Anbindung vorhandener Schnittstellen, soweit dies technisch möglich ist;
- Durchführung einer Testphase sowie Begleitung der Inbetriebnahme.
Die Implementierungsleistung ist erbracht, sobald der Assistent auf Grundlage der abgestimmten Konfiguration funktionsfähig eingerichtet ist und der Kunde die Inbetriebnahme freigibt oder das System produktiv nutzt.
Nach Mitteilung der Fertigstellung fordert der Anbieter den Kunden unter Setzung einer Frist von sieben Kalendertagen zur Abnahme auf. Verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen.
4. Laufende Systembetreuung
Besteht ein gesonderter Betreuungsvertrag, umfasst die laufende Betreuung im vereinbarten Umfang insbesondere:
- technische Überwachung der Systemfunktion;
- Optimierung der Gesprächslogik;
- Anpassungen infolge organisatorischer Veränderungen;
- Unterstützung bei Erweiterungen;
- Abstimmung mit eingebundenen IT-Dienstleistern.
Die laufende Betreuung ist eine Dienstleistung. Sofern kein gesondertes Service-Level vereinbart wurde, schuldet der Anbieter weder eine bestimmte Verfügbarkeit noch eine vollständig fehlerfreie Systemfunktion.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sämtliche Informationen, die für die Implementierung und den Betrieb benötigt werden, vollständig und richtig zur Verfügung.
Der Kunde legt in eigener Verantwortung insbesondere Folgendes fest:
- Routingregeln;
- interne Zuständigkeiten;
- Termin- und Buchungslogiken;
- Gesprächsinhalte;
- Speicher- und Löschkonzepte.
Der KI-Telefonassistent dient nicht als Fristenkontrollsystem. Die Überwachung und Einhaltung fristenrelevanter Vorgänge obliegt allein dem Kunden.
6. Drittanbieter und Integrationen
Die Funktionsfähigkeit des Systems kann von Leistungen externer Anbieter abhängen, etwa von Telefonie-, Hosting- oder Microsoft-Diensten und -Integrationen.
Für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und von ihm weder verursacht noch zu vertreten sind, haftet der Anbieter nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Nutzungsabhängige Entgelte, insbesondere Gesprächsminuten und Plattformgebühren, werden unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter abgerechnet.
7. Vergütung und Zahlungsverzug
Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Leistungen zur erstmaligen Einrichtung werden als Werkleistung einmalig vergütet.
Die Vergütung für eine laufende Betreuung wird wiederkehrend und im Voraus abgerechnet.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter die vertraglichen Leistungen nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vorübergehend sperren.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate.
Eine ordentliche Kündigung muss mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erklärt werden.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Haftung
Der Anbieter haftet ohne Begrenzung für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses an den Anbieter gezahlt hat.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, soweit diese auf unzutreffenden Vorgaben des Kunden, einer unterlassenen Mitwirkung des Kunden oder Ausfällen von Drittanbietern beruhen und vom Anbieter nicht zu vertreten sind.
10. Datenschutz
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung der Verarbeitung verbleibt beim Kunden.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der eingesetzten Software, den Gesprächs- und Systemlogiken, den Konzepten sowie der Systemarchitektur verbleiben beim Anbieter, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
12. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Oldenburg, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.